- Rekorder
- Re|kor|der [re'kɔrdɐ], der; -s, -, Recorder:
Gerät zur (elektromagnetischen) Aufzeichnung auf Bändern (z. B. in Musik-, Videokassetten) und zu deren Wiedergabe.
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Re|kọr|der 〈m. 3〉 Gerät zur Aufzeichung u. Wiedergabe von Tönen u./od. Bildern; oV Recorder ● DVD\Rekorder; Kassetten\Rekorder; Video\Rekorder [zu engl. record „aufnehmen“]* * *
Gerät zur elektromagnetischen Aufzeichnung auf Bänder u. zu deren Wiedergabe.* * *
IRekọrder[englisch, zu to record »(schriftlich) aufzeichnen«, von lateinisch recordari »an etwas zurückdenken«] der, -s/-, Recọrder [-k-, englisch rɪ'kɔːdə], Gerät zur magnetischen Bildaufzeichnung von Musik, Sprache und Nachrichten auf Platten oder Bändern. Manche Rekorder sind auch zur Wiedergabe geeignet. Ein Radiorekorder (im Allgemeinen ein Kassettenrekorder) enthält zusätzlich einen Rundfunkempfänger zur Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen. Ein Videorekorder nimmt Fernsehbilder auf und speichert sie auf Videoband. Zur Wiedergabe dient ein Fernsehempfänger oder Monitor mit Bildröhre. Bei den 1990 in Deutschland eingeführten DAT-Rekordern (DAT) ist ein einmaliges Überspielen von Compactdisc auf ein digitales Tonband möglich. DCC-Rekorder (DCC) arbeiten mit normalem Kassettenformat, weisen aber Abspielmöglichkeiten sowohl für herkömmliche Tonbandkassetten als auch für Digital-Kompakt-Kassetten auf. Der Tonkopf ist geteilt, eine Hälfte erfasst die digital gespeicherte Musikinformation, die andere die konventionellen analogen Aufzeichnungen. Ein Kamerarekorder (Camcorder) ist eine Videokamera mit integriertem Videorekorder.IIRekorder,Gerät zum Aufzeichnen von Daten, z. B. Bildern, Sound (Videorekorder; CD-Rekorder, häufiger als CD-Brenner bezeichnet; DVD-Rekorder).Ein Programm oder Programmteil, mit dem eine häufig gebrauchte Folge von Befehlen aufgezeichnet wird, heißt Makrorekorder.* * *
Universal-Lexikon. 2012.